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Das Imkerjahr - September

            

Die Weichen werden gestellt - wie wintert man die Wirtschaftsvölker ein ?

In dieser Jahreszeit muß der Imker entscheiden, wie er seine Völker bestmöglichst auf den bevorstehenden Winter vorbereitet.

Dazu muß er die Volksstärke beurteilen und erkennen ob ein Volk besser auf 2 Zargen überwintert wird oder auf eine Zarge eingeengt werden muß.

Wie erkennt man dies am einfachsten? Völker die jetzt weniger als 6 bis 8 Brutwaben besitzen werden auf eine Zarge eingeengt. Kleine Völker mit weniger als

5 Brutwaben sind zu schwach und sollten mit einem starken Volk vereinigt werden. Es macht wenig Sinn zwei schwache Völker zu vereinigen, da die Königinnen

in beiden Völkern nicht genug in Brut gegangen sind. Sie haben es nicht geschafft, ihr Volk durch starke Eiablage anwachsen zu lassen, deshalb immer mit einem

starken vereinigen. Dazu geht man wie folgt vor: Zuerst erfolgt für beide Völker separat die Varroabehandlung mit 60%-tiger Ameisensäure ad us.vet., dies ist wichtig

um die Milbenpopulation nicht durch die Vereinigung drastisch zu erhöhen. In dem schwachen Volk wird die Königin herausgesucht und abgedrückt.

- Flugloch des starken Volkes stark einengen  - Die gesamte Brut wird dem starken Volk  zugehängt, hierbei aber die ansitzenden Bienen vor das Flugloch abfegen.

- Nun die restlichen Bienen ebenfalls vor das Flugloch abfegen. Sie betteln sich erfolgreich ein und da das Flugloch eingeenegt ist, geht dies in Ruhe von statten

und Kämpfe zwischen den sich fremden Bienen bleiben aus. Dies dient insbesondere zum Schutz der verbleibenden Königin.

Das Einengen eines Volkes verläuft hingegen völlig unproblematisch. In der Regel sitzen die Bienen hier nur in der oberen Zarge, die untere ist brutfrei und wird vom

Boden entfernt. Die ehemals zweite Zarge kommt nun auf das Bodenbrett und die Bienen von der vormals ersten Zarge werden einfach in die verbleibende abgefegt.

Auf diese Weise haben wir das Volk optimal auf eine Zarge zusammengedrückt, für Wabenhygiene gesorgt, denn die alten dunklen Waben waren ja in  der unteren Zarge.

Das Volk kann sich jetzt deutlich besser weiter entwickeln, da das Verhältnis zwischen Bienenmasse und freiem Raum wieder stimmt.

Diese Arbeiten können alle ab Mitte August durchgeführt werden, in der Regel befindet sich dann das verbleibende Brutnest in der oberen Zarge.

Jetzt, im September erfolgt eine weitere Varroabehandlung, einige Tage später kann dann mit der Auffütterung fortgegfahren werden.

 

 

            

 

Entnahme einer Futterkranzprobe für die Teilnahme am AFB - Monitoring des Laves Bieneninstitutes in Celle

 

Wir benötigen ein leeres Glas, einen Löffel je Probe und einen leeren Gefrierbeutel, dieser wird in das Glas gestülpt und dient zur Aufnahme der Futterkranzprobe.

Nun wird eine Brutwabe mit einem schönen Futterkranz gezogen. Aus diesem Futtetkranz wird nun mit einem Löffel oder wie auf den Fotos zu sehen mit einem Stockmeißel

soviel Honig entnommen, dass gut 30 - 50 Gramm im Glas sind. Es werden pro Stand bis zu 12 Völker beprobt, aus denen jeweils ein bis zwei Löffel voll Honig aus dem

Futterkranz entnommen wird. Insgesamt benötigt man nur in etwa 100g bis 150g im Glas. Hier ist darauf zu achten, dass man nur pro Stand eine Probe abgiebt, auf keinen Fall

sollten die Proben von mehreren Ständen in einem Probebeutel landen. Der KIV bietet jährlich die kostenlose Teilnahme an diesem Monitoring an, mit einer begrenzten

Anzahl von zuvor festgelegten Proben. Alle Proben die darüberhinaus abgeliefert werden sind dann kostenpflichtig! Es sollte auch darauf geachtet werden nur Völker zu beproben die noch

nicht eingefüttert sind. Ebenso keine Wachsbrocken abliefern, sondern wirklich wie auf den Fotos zu sehen nur Futterkranzhonig entnehmen. Nach erfolgter Auswertung der Proben durch

Idas Institut erhält man später einen Bericht ob die Probe null Sporen hatte oder ob ein geringer bis starkler Befall mit dem  sporenbildendem Bakterium (Paenibacillus larve)  vorliegt.

Bei dem Ergebnis von null (o) Sporen, kann sich der Imker dann beim zuständigen Veterinäramt ein Gesundheitszeugnis für seine auf diesem Stand beprobten Bienen ausstellen lassen.

Dies ist immer sinnvoll wenn man Bienen verkaufen möchte. Die Käufer von Bienenvölkern, sollten immer darauf achten nur Bienen mit einem gültigen Gesundheitszeugnis zu erwerben.

Nur so ist sichergestellt, dass man gesunde Völker zu sich an den Stand holt, denn oft ist hier ein achtloser Kauf die Ursache für die Einschleppung der Amerikanischen Faulbrut.

Dies ist eine Seuche die anzeigepflichtig ist. Näheres dazu findet man auf der HP des Laves Bieneninstitutes in Celle.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Copyright ( © ) 2013 Text und Fotos Bettina Wehmeyer 2013      

 

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